Katechismus der Katholischen Kirche - Libreria Editrice Vaticana, Citta del Vaticano Christentum. Katholizismus. Katechismus der Katholischen Kirche. Dritter Teil: Das Leben In Christus.
Ich bin der Herr, dein Gott. Du sollst keine anderen Götter haben neben mir.                Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht mißbrauchen.                Du sollst den Feiertag heiligen.                Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren.                Du sollst nicht töten.                Du sollst nicht ehebrechen.                Du sollst nicht stehlen.                Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.                Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus.                Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh noch alles, was dein Nächster hat.               
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Zweites Kapitel - Die Menschliche Gemeinschaft
   

Katechismus der Katholischen Kirche / Dritter Teil: Das Leben In Christus

Erster Abschnitt - Die Berufung Des Menschen: Das Leben Im Heiligen Geist

Zweites Kapitel - Die Menschliche Gemeinschaft

1877 Die Menschheit ist dazu berufen, das Ebenbild Gottes offenbar zu machen und nach dem Bilde des eingeborenen Sohnes des Vaters umgestaltet zu werden. Diese Berufung ergeht an jeden persönlich, denn jeder Mensch ist eingeladen, in die göttliche Seligkeit einzutreten. Sie betrifft aber auch die menschliche Gesellschaft als Ganze.

Artikel 9
Person Und Gesellschaft

I. Der Gemeinschaftscharakter der Berufung des Menschen

1878 Alle Menschen sind zum gleichen Ziel berufen: zu Gott. Zwischen der Einheit der göttlichen Personen und der brüderlichen Gesinnung, in der die Menschen in Wahrheit und Liebe untereinander leben sollen [Vgl. GS 24,3], besteht eine gewisse Ähnlichkeit. Die Liebe zum Nächsten läßt sich von der Liebe zu Gott nicht trennen.

1879 Die menschliche Person bedarf des gesellschaftlichen Lebens. Dieses stellt für sie nicht etwas Zusätzliches dar, sondern ist ein Anspruch ihrer Natur. Durch Begegnung mit anderen, durch wechselseitige Dienste und durch Zwiesprache mit seinen Brüdern und Schwestern entwickelt der Mensch seine Anlagen und kann seiner Berufung entsprechen [Vgl. OS 25,1].

1880 Eine Gesellschaft ist eine Gruppe von Personen, die organisch durch ein Einheitsprinzip verbunden sind, das über den Einzelnen hinausgeht. Als zugleich sichtbare und geistige Vereinigung dauert eine Gesellschaft in der Zeit fort: sie empfängt das Vergangene und bereitet die Zukunft vor. Durch sie wird jeder Mensch zum „Erben" und empfängt „Talente", die ihn bereichern und die er fruchtbringend einsetzen soll [Vgl. Lk 19, 13.15]. Darum schuldet jeder Mensch den Gemeinschaften, denen er angehört, seinen Beitrag, und den Autoritäten, die mit der Sorge für das Gemeinwohl betraut sind, Achtung.

1881 Jede Gemeinschaft ist durch ihr Ziel bestimmt und gehorcht infolgedessen eigenen Regeln, aber „Grund, Träger und Ziel aller gesellschaftlichen Institutionen ist die menschliche Person und muß es sein" (GS 25, 1).

1882 Manche Gesellschaften, so die Familie und der Staat, entsprechen unmittelbar der Natur des Menschen; sie sind für ihn notwendig. Um die Beteiligung möglichst vieler am gesellschaftlichen Leben zu fördern, ist die Schaffung von „Verbänden, Vereinigungen, Einrichtungen mit wirtschaftlicher, kultureller, unterhaltender, sportlicher, beruflicher und politischer Zielsetzung sowohl im nationalen Raum wie auf Weltebene" (MM 60) zu fördern. Diese Sozialisation gründet auch auf der natürlichen Neigung der Menschen, sich zusammenzuschließen, um Ziele zu erreichen, welche die Kräfte der Einzelnen übersteigen. Sie bringt die Anlagen der Person, insbesondere ihren Unternehmungsgeist und ihren Sinn für Verantwortung zur Entfaltung und hilft, ihre Rechte zu gewährleisten [Vgl. GS 25,2; CA 12].

1883 Die Sozialisation ist auch mit Gefahren verbunden. Ein allzu weitgehendes Eingreifen des Staates kann die persönliche Freiheit und Initiative bedrohen. Die Kirche vertritt das sogenannte Subsidiaritätsprinzip: „Eine übergeordnete Gesellschaft darf nicht so in das innere Leben einer untergeordneten Gesellschaft dadurch eingreifen, daß sie diese ihrer Kompetenzen beraubt. Sie soll sie im Notfall unterstützen und ihr dazu helfen, ihr eigenes Handeln mit dem der anderen gesellschaftlichen Kräfte im Hinblick auf das Gemeinwohl abzustimmen" (CA 48) [Vgl. Pius Xl.. Enz. „Quadragesimo anno"].

1884 Gott wollte sich nicht die Ausübung aller Gewalten allein vorbehalten. Er überläßt jedem Geschöpf jene Aufgaben, die es den Fähigkeiten seiner Natur gemäß auszuüben vermag. Diese Führungsweise soll im gesellschaftlichen Leben nachgeahmt werden. Das Verhalten Gottes bei der Weltregierung, das von so großer Rücksichtnahme auf die menschliche Freiheit zeugt, sollte die Weisheit derer inspirieren, welche die menschlichen Gesellschaften regieren. Sie haben sich als Diener der göttlichen Vorsehung zu verhalten.

1885 Das Subsidiaritätsprinzip widersetzt sich allen Formen des Kollektivismus. Es zieht die Grenzen für das Eingreifen des Staates. Es zielt darauf ab, die Beziehungen zwischen den Einzelpersonen und den Gesellschaften in ein harmonisches Verhältnis zu bringen. Es sucht auf internationaler Ebene eine wahre Ordnung zu schaffen.

DAS LEBEN IN CHRISTUS

II. Umkehr Und Gesellschaft

1886 Die Gesellschaft ist notwendig für die Verwirklichung der Berufung des Menschen. Damit dieses Ziel erreicht wird, ist die richtige Ordnung der Werte zu beachten, welche „die materiellen und triebhaften [Dimensionen] den inneren und geistigen unterordnet" (CA 36).

„Das Zusammenleben der Menschen ist ... als ein vordringlich geistiges Geschehen aufzufassen. In den geistigen Bereich gehören nämlich die Forderungen, daß die Menschen im hellen Licht der Wahrheit ihre Erkenntnisse untereinander austauschen, daß sie in den Stand gesetzt werden, ihre Rechte wahrzunehmen und ihre Pflichten zu erfüllen, daß sie angespornt werden, die geistigen Güter zu erstreben, daß sie aus jeder ehrenhaften Sache, wie immer sie beschaffen sein mag, einen Anlaß zu gemeinsamer rechtschaffener Freude gewinnen, daß sie in unermüdlichem Wollen das Beste, was sie haben, einander mitzuteilen und voneinander zu empfangen suchen. Diese Werte berühren und lenken alles, was sich auf Wissenschaft, Wirtschaft, soziale Einrichtungen, Entwicklung und Ordnung des Staates und schließlich auf alle übrigen Dinge bezieht, die äußerlich das menschliche Zusammenleben ausmachen und in ständigem Fortschritt entwickeln" (PT 36).

1887 Die Vertauschung von Mitteln und Zielen [Vgl. CA 41] gibt dem, was nur Mittel ist, den Wert eines letzten Zieles oder betrachtet Personen als bloße Mittel zum Zweck. Das führt zu ungerechten Strukturen, die „ein christliches, den Geboten des göttlichen Gesetzgebers entsprechendes Leben erschweren, ja praktisch verunmöglichen" (Pius XII., Ansprache vom 1. Juni 1941).

1888 Deshalb ist an die geistigen und sittlichen Kräfte des Menschen zu appellieren, und es ist daran zu erinnern, daß sich der Mensch dauernd innerlich erneuern muß, um Gesellschaftsveränderungen herbeizuführen, die wirklich im Dienste der Person stehen. Die Bekehrung des Herzens ist an erste Stelle zu setzen. Das enthebt nicht der Pflicht, sondern verstärkt sie vielmehr, Institutionen und Lebensbedingungen, falls sie zur Sünde Anlaß geben, zu verbessern, damit sie den Normen der Gerechtigkeit entsprechen und das Gute fördern, statt es zu behindern [Vgl. LG 36].

1889 Ohne die Hilfe der Gnade sind die Menschen außerstande, „den schmalen Pfad zu erkennen zwischen der Feigheit, die dem Bösen weicht, und der Gewalt, die sich zwar einbildet, das Böse zu bekämpfen, es aber in Wirklichkeit verschlimmert" (CA 25). Dies ist der Pfad der christlichen Liebe, der Liebe zu Gott und zum Nächsten. Die Liebe ist das größte soziale Gebot. Sie achtet den anderen und dessen Rechte. Sie verlangt gerechtes Handeln und sie allein macht uns dazu fähig. Sie drängt zu einem Leben der Selbsthingabe: „Wer sein Leben zu bewahren sucht, wird es verlieren; wer es dagegen verliert, wird es gewinnen" (Lk 17,33).

Kurztexte

1890 Zwischen der Einheit der göttlichen Personen und der brüderlichen Beziehung die unter den Menschen herrschen soll besteht eine gewisse Ähnlichkeit.

1891 Der Mensch bedarf des gesellschaftlichen Lebens. um sich seiner Natur gemäß entfalten zu können Gewisse Gesellschaften so die Familie und der Staat, entsprechen unmittelbar der Natur des Menschen.

1892 Grund Träger und Ziel aller gesellschaftlichen Institutionen ist die menschliche Person und muß es sein (GS 25 1).

1893 Eine starke und freiwillige Beteiligung an Vereinigungen und Institutionen ist zu fördern.

1894 Gemäß dem Subsidiarztätsprinzip dürfen weder Staat noch größere Gesellschaften die Initiative und Verantwortung der Personen und der kleineren Gemeinwesen verdrängen.

1895 Die Gesellschaft muß das Tun des Guten begünstigen, nicht behindern Sie muß sich von einer richtigen Ordnung der Werte leiten lassen.

1896 Wo die Sunde das Gesellschaftsklima verdirbt ist zur Bekehrung der Herzen aufzurufen und an die Gnade Gottes zu appellieren Die Liebe drangt zu gerechten Reformen Es gibt keine Losung der sozialen Frage außerhalb des Evangeliums [Vgl. CA 3].

Artikel 10
Die Beteiligung Am Gesellschaftlichen Leben

I. Die Autorität

1897 „Die, menschliche Gesellschaft kann weder gut geordnet noch fruchtbar sein, wenn es in ihr niemanden gibt, der mit rechtmäßiger Autorität die Ordnung aufrecht erhält und mit der notwendigen Sorgfalt auf das allgemeine Wohl bedacht ist" (PT 46).

Als „Autorität" bezeichnet man die Eigenschaft von Personen oder Institutionen, aufgrund derer sie den Menschen Gesetze und Befehle geben und von ihnen Gehorsam erwarten können.

1898 Jede menschliche Gemeinschaft bedarf einer Autorität, von der sie geleitet wird [Vgl. Leo XIII., Enz. „Immortale Dei"; Enz. „Diuturnum illud"]. Diese hat ihre Grundlage in der menschlichen Natur. Sie ist für die Einheit des Gemeinwesens notwendig. Ihre Aufgabe ist es, soweit wie möglich das Gemeinwohl der Gesellschaft zu gewährleisten.

1899 Die von der sittlichen Ordnung geforderte Autorität geht von Gott aus: „Jeder leiste den Trägern der staatlichen Gewalt den schuldigen Gehorsam. Denn es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt. Wer sich daher der staatlichen Gewalt widersetzt, stellt sich gegen die Ordnung Gottes, und wer sich ihm entgegenstellt, wird dem Gericht verfallen" (Röm 13, 1-2).

1900 Die Gehorsamspflicht verlangt von allen, der Autorität die ihr gebührende Ehre zu erweisen und die Personen, die ein Amt ausüben, zu achten und ihnen - je nach Verdienst - Dankbarkeit und Wohlwollen entgegenzubringen.

Dem hl. Papst Clemens von Rom verdanken wir das älteste Gebet der Kirche für die Träger der staatlichen Autorität [Vgl. schon 1 Tim 2,1-2]: „Gib ihnen, Herr, Gesundheit, Frieden, Eintracht, Beständigkeit, damit sie die von dir ihnen gegebene Herrschaft untadelig ausüben! Denn du, himmlischer Herr, König der Aonen, gibst den Menschenkindern Herrlichkeit und Ehre und Gewalt über das, was auf Erden ist; du, Herr, lenke ihren Willen nach dem, was gut und wohlgefällig ist vor dir, damit sie in Frieden und Milde frommen Sinnes die von dir ihnen gegebene Gewalt ausüben und so deiner Huld teilhaftig werden!" (Cor. 61,1-2).

1901 Während die Autorität als solche auf eine von Gott vorgebildete Ordnung verweist, muß „die Bestimmung der Regierungsform und die Auswahl der Regierenden dem freien Willen der Staatsbürger überlassen" bleiben (GS 74,3).

Unterschiedliche Regierungsformen sind sittlich zulässig, sofern sie zum rechtmäßigen Wohl der Gemeinschaft, die sie annimmt, beitragen. Regierungen, deren Wesen dem natürlichen Sittengesetz, der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten der Personen widerspricht, können das Gemeinwohl der Nationen, denen sie aufgezwungen wurden, nicht verwirklichen.

1902 Die Autorität hat ihre moralische Rechtmäßigkeit nicht aus sich selbst. Sie darf sich nicht willkürlich verhalten, sondern muß für das Gemeinwohl wirken „als moralische Macht, die sich stützt auf die Freiheit und auf das Bewußtsein einer übernommenen Verantwortung" (GS 74,2).

„Insofern das menschliche Gesetz der rechten Vernunft entspricht, hat es das Wesen eines Gesetzes; dementsprechend leitet es sich offenbar vom ewigen Gesetz her. Aber insofern es von der Vernunft abweicht, heißt es ungerechtes Gesetz; und so hat es nicht das Wesen eines Gesetzes, sondern vielmehr das einer Gewaittat" (Thomas v. A., s. th. 1-2, 93,3, ad 2).

1903 Die Autorität wird nur dann rechtmäßig ausgeübt, wenn sie das Gemeinwohl der betreffenden Gemeinschaft anstrebt und sittlich erlaubte Mittel anwendet, um es zu erreichen. Falls Behörden ungerechte Gesetze erlassen oder der sittlichen Ordnung widersprechende Maßnahmen ergreifen, können solche Anordnungen das Gewissen nicht verpflichten; „in diesem Falle hört die Autorität ganz auf; an ihre Stelle tritt gräßliches Unrecht" (PT 51).

1904 Es ist besser, „wenn jede Macht von anderen Mächten und anderen Kompetenzbereichen ausgeglichen wird, die sie in ihren rechten Grenzen halten. Das ist das Prinzip des ‚Rechtsstaates‘, in dem das Gesetz und nicht die Willkür der Menschen herrscht" (CA 44).

II. Das Gemeinwohl

1905 Der gesellschaftlichen Natur des Menschen entsprechend steht das Wohl eines jeden in Verbindung mit dem Gemeinwohl. Dieses läßt sich nur von der menschlichen Person her bestimmen.

„Verkriecht euch nicht in euch selbst und sondert euch nicht ab, als wäret ihr schon gerechtfertigt, sondern kommt zusammen und sucht miteinander nach dem gemeinsamen Nutzen!" (Barnabasbrief 4,10).

1906 Das Gemeinwohl ist „die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Gliedern ermöglichen, die eigene Vollendung voller und leichter zu erreichen" (GS 26,1) [Vgl. GS 74,1]. Das Gemeinwohl betrifft das Leben aller. Von einem jeden verlangt es Klugheit, besonders von denen, die mit der Ausübung der Autorität betraut sind. Es beruht auf drei wesentlichen Elementen:

1907 Erstens setzt es die Achtung der Person als solcher voraus. Im Namen des Gemeinwohls sind die öffentlichen Gewalten verpflichtet, die unveräußerlichen Grundrechte der menschlichen Person zu achten. Die Gesellschaft muß jedem ihrer Glieder ermöglichen, seine Berufung zu verwirklichen. Insbesondere besteht das Gemeinwohl darin, daß man die natürlichen Freiheiten ausüben kann, die unerläßlich sind, um die Berufung als Mensch zu entfalten: „das Recht zum Handeln nach der rechten Norm seines Gewissens, das Recht auf Schutz des Privatlebens und auf die rechte Freiheit, und zwar auch im religiösen Bereich" (GS 26,2).

1908 Zweitens verlangt das Gemeinwohl das soziale Wohl und die Entwicklung der Gemeinschaft. Entwicklung ist der Inbegriff aller sozialen Aufgaben. Gewiß kommt es der Autorität zu, im Namen des Gemeinwohls zwischen den verschiedenen Sonderinteressen als Schiedsrichterin zu walten. Sie muß aber einem jeden das zugänglich machen, was für ein wirklich menschliches Leben notwendig ist, wie Nahrung, Kleidung, Wohnung, Gesundheit, Arbeit, Erziehung und Bildung, richtige Information und Recht auf Familiengründung [Vgl. GS 26,2].

1909 Zum Gemeinwohl gehört schließlich der Friede, das heißt die Dauerhaftigkeit und Sicherheit einer gerechten Ordnung. Es setzt somit voraus, daß die Autorität durch rechte Mittel die Sicherheit der Gesellschaft und deren Glieder gewährleistet. Es begründet das Recht auf persönliche und kollektive Selbstverteidigung.

1910 Jede menschliche Gemeinschaft besitzt ein Gemeinwohl, durch das sie sich als solche erkennen kann. Am vollständigsten wird dies in der politischen Gemeinschaft verwirklicht. Es ist Aufgabe des Staates, das Gemeinwohl der bürgerlichen Gesellschaft, der Bürger und der kleineren Gemeinwesen zu schützen und zu fördern.

1911 Die gegenseitige Abhängigkeit der Menschen wächst und erstreckt sich allmählich über die ganze Erde. Die Einheit der Menschheitsfamilie, welche Menschen gleicher natürlicher Würde vereint, setzt ein weltweites Gemeinwohl voraus. Dieses erfordert eine Gliederung der Völkergemeinschaft, die imstande ist, „den verschiedenen Bedürfnissen der Menschen nach Kräften Rechnung zu tragen, und zwar sowohl in den Bereichen des sozialen Lebens, z. B. Ernährung, Gesundheit, Erziehung, Arbeit, als auch in besonderen Situationen, die hier und dort entstehen können" (GS 84,2), etwa durch Flüchtlingshilfe und Unterstützung Heimatloser und ihrer Familien.

1912 Das Gemeinwohl ist stets auf den Fortschritt der Personen ausgerichtet, „denn die Ordnung der Dinge ist der Ordnung der Personen zu unterwerfen und nicht umgekehrt" (GS 26,3). Diese Ordnung gründet in der Wahrheit, wird in der Gerechtigkeit aufgebaut und ist durch die Liebe beseelt.

III. Verantwortung und Mitarbeit

1913 Die Mitarbeit ist der freiwillige und großmütige Einsatz der Person im gesellschaftlichen Austausch. Ihrem Platz und ihrer Rolle entsprechend, sollen alle an der Förderung des Gemeinwohls mitwirken. Diese Pflicht ist mit der Würde der menschlichen Person untrennbar verbunden.

1914 Diese Mitarbeit besteht zunächst darin, daß der Mensch sich in Bereichen einsetzt, für die er die persönliche Verantwortung übernimmt. Indem der Mensch für die Erziehung seiner Familie sorgt und gewissenhaft arbeitet, trägt er zum Wohl anderer und dem der Gesellschaft bei [Vgl. CA 43].

1915 Die Bürger sollen soweit wie möglich am öffentlichen Leben aktiv teilnehmen. Die Art und Weise dieser Teilnahme kann von Land zu Land, von Kultur zu Kultur verschieden sein. „Lobenswert ist aber die Handlungsweise jener Nationen, in denen ein möglichst großer Teil der Bürger in wahrer Freiheit am Gemeinwesen beteiligt wird" (GS 31,3).

1916 Die Mitarbeit aller an der Förderung des Gemeinwohls verlangt, wie jede ethische Verpflichtung, eine stets erneuerte Bekehrung der Mitglieder der Gesellschaft. Listige Betrügereien, durch die sich manche den Bestimmungen des Gesetzes und den sozialen Pflichten entziehen, sind entschieden zu verurteilen. Sie lassen sich mit den Forderungen der Gerechtigkeit nicht vereinbaren. Institutionen, die die menschlichen Lebensverhältnisse verbessern, sind zu fördern [Vgl. GS 3O,1].

1917 Wer Autorität auszuüben hat, muß die Werte sichern, die bei den Mitgliedern der Gruppe Vertrauen schaffen und sie anspornen, sich in den Dienst ihrer Mitmenschen zu stellen. Die Mitwirkung beginnt mit der Erziehung und Bildung. „Mit Recht dürfen wir annehmen, daß das künftige Schicksal der Menschheit in den Händen jener ruht, die imstande sind, den kommenden Generationen einen Sinn des Lebens und Grund zur Hoffnung zu vermitteln" (GS 31,3).

Kurztexte

1918 „Es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt (Rom 13 1).

1919 Jede menschliche Gemeinschaft bedarf einer Autorität um sich erhalten und entwickeln zu können.

1920 Die politische Gemeinschaft und die öffentliche Autorität sind in der menschlichen Natur begründet und gehören zu der von Gott vorgebildeten Ordnung (GS 74 3).

1921 Die Autorität wird rechtmäßig ausgeübt wenn sie darauf bedacht ist das Gemeinwohl der Gesellschaft zu fordern Um das zu erreichen soll sie sittlich annehmbare Mittel anwenden.

1922 Die verschiedenen Regierungsformen sind rechtmäßig sofern sie zum Wohl der Gemeinschaft beitragen.

1923 Die politische Autorität muß sich innerhalb der Grenzen der sittlichen Ordnung entfalten und die Voraussetzungen zur Ausübung der Freiheit gewährleisten.

1924 Das Gemeinwohl ist die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens die sowohl den Gruppen als auch den einzelnen Gliedern ermöglichen die eigene Vollendung voller und leichter zu erreichen" (GS 26, 1).

1925 Zum Gemeinwohl gehören drei wesentliche Elemente die Achtung und Forderung der Grundrechte der Person das Gedeihen oder die Entfaltung der geistigen und der zeitlichen Güter der Gesellschaft der Friede und die Sicherheit der Gruppe und ihrer Glieder.

1926 Zur Wurde des Menschen gehört es das Gemeinwohl anzustreben. Jeder soll darauf bedacht sein Institutionen anzuregen und zu fordern, welche die menschlichen Lebensbedingungen verbessern.

1927 Der Staat hat die Aufgabe, das Gemeinwohl der Gesellschaft zu verteidigen und zu fördern. Das Gemeinwohl der gesamten Menschheitsfamilie erfordert eine Organisation der internationalen Gesellschaft.

Artikel 11
Die Soziale Gerechtigkeit

1928 Die Gesellschaft gewährleistet die soziale Gerechtigkeit, wenn sie dafür sorgt, daß die Verbände und die einzelnen Menschen das erhalten können, was ihnen ihrer Natur und Berufung nach zusteht. Die soziale Gerechtigkeit hängt mit dem Gemeinwohl und der Ausübung der Autorität zusammen.

I. Die Achtung der menschlichen Person

1929 Die soziale Gerechtigkeit läßt sich nur dann ereichen, wenn die überragende Würde des Menschen geachtet wird. Die Person ist das letzte Ziel der Gesellschaft; die Gesellschaft ist auf die Person hingeordnet.

Auf dem Spiel steht „die Würde der menschlichen Person, deren Verteidigung und Förderung uns vom Schöpfer anvertraut ist und deren verantwortliche Schuldner im strengen Sinn alle Männer und Frauen in jeder Lage der Geschichte sind" (SRS 47).

1930 Zur Achtung der menschlichen Person gehört auch die Achtung der Rechte, die sich aus ihrer Würde als Geschöpf ergeben. Diese Rechte leiten sich nicht von der Gesellschaft ab und sind von ihr anzuerkennen. Sie bilden die Grundlage für die sittliche Berechtigung jeder Autorität. Eine Gesellschaft, die diese Rechte mit Füßen tritt oder sich weigert, sie in ihrer positiven Gesetzgebung anzuerkennen, untergräbt ihre eigene sittliche Rechtmäßigkeit‘. Wenn eine Autorität die Person nicht achtet, kann sie sich nur auf Macht oder Gewalt stützen, um ihre Untergebenen zum Gehorsam zu bringen. Die Kirche muß die Menschen guten Willens an diese Rechte erinnern und diese von mißbräuchlichen oder falschen Forderungen unterscheiden.

1931 Um die menschliche Person zu achten, muß man sich an den Grundsatz halten, daß „alle ihren Nächsten ohne Ausnahme als ein anderes Ich ansehen müssen, indem sie vor allem auf sein Leben und die notwendigen Mittel, um es würdig zu führen, bedacht sind" (GS 27, 1). Keiner Gesetzgebung wird es von sich aus gelingen, die Ängste und Vorurteile, die überheblichen und egoistischen Haltungen zu beseitigen, die das Entstehen wahrhaft brüderlicher Gesellschaften behindern. Solche Verhaltensweisen werden nur durch die christliche Liebe überwunden, die in jedem Menschen einen „Nächsten", einen Bruder oder eine Schwester erblickt.

1932 Je größer die Hilflosigkeit eines Menschen in irgendeinem Lebensbereich ist, desto dringender ist die Pflicht, sich ihm durch tätigen Beistand als Nächster zu erweisen. „Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan" (Mt 25,40).

1933 Diese Pflicht bezieht sich auch auf jene, die anders denken oder handeln als wir. Die Lehre Christi verlangt sogar, Schuld zu verzeihen. Sie dehnt das Gebot der Liebe, das Gebot des neuen Gesetzes, auf alle Feinde aus [Vgl. Mt 5,43 - 44]. Die Befreiung im Geist des Evangeliums ist unvereinbar mit dem Haß des Feindes als Person, nicht aber mit dem Haß auf das Böse, das er als Feind verübt.

II. Gleichheit und Verschiedenheit der Menschen

1934 Weil alle Menschen nach dem Bilde des einzigen Gottes geschaffen und mit der gleichen vernunftbegabten Seele ausgestattet sind, haben sie die gleiche Natur und den gleichen Ursprung. Da sie durch das Opfer Christi erlöst wurden, sind alle berufen, an der gleichen göttlichen Seligkeit teilzuhaben. Alle Menschen erfreuen sich somit der gleichen Würde.

1935 Die Gleichheit unter den Menschen bezieht sich wesentlich auf deren Würde als Person und auf die Rechte, die sich daraus ergeben.

„Jede Form einer Diskriminierung in den gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei ‘es wegen des Geschlechts oder der Rasse, der Farbe, der gesellschaftlichen Stellung, der Sprache oder der Religion, muß überwunden und beseitigt werden, da sie dem Plan Gottes widerspricht" (GS 29,2).

1936 Der Mensch verfügt zu Beginn seines irdischen Daseins noch nicht über alles, was er zur Entwicklung seines leiblichen und geistigen Lebens benötigt. Er bedarf der anderen Menschen. Es treten Unterschiede zutage, die mit dem Alter, den körperlichen Fähigkeiten, den geistigen und sittlichen Anlagen, den im Umgang mit anderen gewonnenen Vorteilen oder mit der Verteilung der Reichtümer zusammenhängen [Vgl. GS 29,2]. Die „Talente" sind nicht gleich verteilt [Vgl. Mt 25,14-30; Lk 19,11-27].

1937 Diese Unterschiede entsprechen dem Plane Gottes. Gott will, daß jeder Mensch vom anderen erhält, was er benötigt. Wer über besondere „Talente" verfügt, soll sie zum Vorteil derer anwenden, die ihrer bedürfen. Die Unterschiede ermutigen und verpflichten die Menschen oft zu Großmut, Wohlwollen und zum Teilen; sie regen die Kulturen an, einander zu bereichern.

„Ich habe die Tugenden verschieden verteilt, indem ich nicht sämtliche einem Einzelnen verlieh, vielmehr dem einen diese, dem andern jene ... Dem einen schenke ich vor allem die Liebe, einem anderen die Gerechtigkeit oder die Demut, diesem lebendigen Glauben ... Die zum menschlichen Leben notwendigen Dinge habe ich so unterschiedlich verteilt und nicht jedem alle gegeben, damit ihr gezwungen seid, euch gegenseitig Liebe zu erweisen ... Ich wollte, daß der eine auf den andern angewiesen sei, und alle als meine Diener die von mir empfangenen Gnaden und Geschenke mit anderen teilen" (Katharina v. Siena, dial. 1,7).

1938 Es gibt auch ungerechte Unterschiede, die Millionen von Männern und Frauen betreffen. Sie stehen in offenem Widerspruch zum Evangelium.

Die gleiche Würde der Personen fordert, „daß man zu humaneren und gerechten Lebensbedingungen gelangt. Allzu große wirtschaftliche und gesellschaftliche Ungleichheiten zwischen den Gliedern oder Völkern der einen menschlichen Familie erregen nämlich Ärgernis und widersprechen der sozialen Gerechtigkeit, der Billigkeit, der Würde der menschlichen Person sowie dem

gesellschaftlichen und internationalen Frieden" (GS 29,3).

III. Die menschliche Solidarität

1939 Das Prinzip der Solidarität, die man auch als „Freundschaft" oder „soziale Liebe" bezeichnen kann, ist eine Forderung, die sich aus der menschlichen und christlichen Brüderlichkeit direkt ergibt [Vgl. SRS 38-40; CA 10].

„Ein heute weitverbreiter Irrtum liegt darin, daß man das Gesetz der Solidarität und Liebe zwischen den Menschen in Vergessenheit geraten läßt, jenes Gesetz, das sowohl durch den gemeinsamen Ursprung und durch die nämliche Vernunftnatur aller Menschen, gleichviel welchen Volkes, vorgeschrieben und auferlegt ist, wie auch durch das Opfer der Erlösung, das Jesus Christus am Altar des Kreuzes seinem himmlischen Vater darbrachte der sündigen Menschheit zum Heil" (Pius XII., Enz. „Summi pontificatus").

1940 Die Solidarität zeigt sich in erster Linie in der Güterverteilung und in der Entlohnung der Arbeit. Sie setzt auch den Einsatz für eine gerechtere Gesellschaftsordnung voraus, in der die Spannungen sich besser beseitigen und die Konflikte sich leichter auf dem Verhandlungsweg lösen lassen.

1941 Die gesellschaftlich-wirtschaftlichen Probleme lassen sich nur mit Hilfe aller Formen von Solidarität lösen: Solidarität der Armen untereinander, der Reichen mit den Armen, der Arbeiter untereinander, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Unternehmen und Solidarität unter den Nationen und Völkern. Die internationale Solidarität ist eine Forderung der sittlichen Ordnung. Der Weltfriede hängt teilweise von ihr ab.

1942 Bei der Tugend der Solidarität geht es nicht nur um materielle Güter. Durch die Verbreitung der geistigen Güter des Glaubens begünstigte die Kirche auch die Entwicklung zeitlicher Güter, der sie oft neue Wege bahnte. So erfüllte sich im Verlauf der Jahrhunderte das Wort des Herrn: „Euch aber muß es zuerst um [Gottes] Reich und um seine Gerechtigkeit gehen; dann wird euch alles andere dazugegeben" (Mt 6,33).

„Seit zweitausend Jahren lebt und verharrt in der Seele der Kirche dieser Sinn, der die Seelen - bis zum Liebesheroismus der das Land bebauenden Mönche, der Sklavenbefreier, der Krankenheiler, der Boten des Glaubens, der Zivilisation, der Wissenschaft - zu allen Generationen und Völkern gedrängt hat und drängt, um Gesellschaftsverhältnisse zu schaffen, die allen ein menschen- und christenwürdiges Leben ermöglichen" (Pius XII., Ansprache vom 1. Juni 1941).

Kurztexte

1943 Die Gesellschaft sichert die soziale Gerechtigkeit, indem sie die Bedingungen schafft die es den Verbanden und jedem einzelnen ermöglichen das ihnen Zustehende zu erhalten.

1944 Die Achtung vor der menschlichen Person betrachtet den Mitmenschen als ein anderes. Ich Sie setzt die Achtung der Grundrechte voraus die sich aus der Wurde der Person ergeben.

1945 Die Gleichheit der Menschen betrifft die Wurde der Person und die sich daraus ergebenden Rechte.

1946 Die Unterschiede zwischen den Menschen gehören zum Plane Gottes der will daß wir aufeinander angewiesen sind Sie sollen die christliche Liebe fordern.

1947 Die gleiche Würde aller Menschen verpflichtet zum Bemühen die krassen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Unterschiede zu vermindern und ungerechte Ungleichheiten zu beseitigen.

1948 Die Solidarität ist eine vorzüglich christliche Tugend Sie drangt dazu die materiellen und ganz besonders die geistigen Guter zu teilen.


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Quelle: http://www.vatican.va/



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